Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dinslaken, Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HamCore und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, HamCore stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Auftraggebern, die ihren Sitz
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
haben.
Eine Zusammenarbeit mit Auftraggebern mit Sitz in anderen Staaten ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HamCore möglich.
2. Vertragsgegenstand
(1) Beratungs-, Analyse- und Konzeptionsleistungen für (technische) Produkte der Verkehrs- und wasserwirtschaftlichen Infrastruktur sowie für Produkte anderer Bereiche inklusive angrenzender technischer, strategischer und marktorientierter Fragestellungen. Des Weiteren strategisches Marketing und fachliche Sichtbarkeit unter zur Hilfenahme vorhandener Netzwerke von HamCore.
(2) HamCore schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder behördlichen Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Beratungsleistung. HamCore schuldet keine konkrete Reichweite, Anzahl von Kontakten, Leads, Anfragen oder Vertragsabschlüssen.
(3) Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Gegenstandes:
- Planungsleistungen nach HOAI (LPH 1–9)
- Planungs-, Genehmigungs-, Entwurfs-, oder Ausführungsleistungen
- statischen Berechnungen oder Detaildimensionierungen
- Bau-, Liefer- oder Überwachungsleistungen
- Verkaufs- und Handelsleistungen
- rechtliche, vergabe- oder genehmigungsrechtliche Beratung
- keine Perfomance Ads
- keine klassischen Marketing-Kampagnen
- keine Lead-Mengen-Versprechen
3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt durch:
- schriftliche Beauftragung inklusive E-Mail,
- Annahme eines Angebots,
- oder konkludentes Handeln
zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von HamCore.
(4) HamCore ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers rechtlich oder technisch zu prüfen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wird die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer berechnet.
(3) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie).
Die Steuerschuld geht in diesem Fall auf den Leistungsempfänger über. Voraussetzung ist die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist HamCore berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB, Mahnkosten sowie eine Leistungsaussetzung geltend zu machen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Haftung
(1) HamCore haftet uneingeschränkt für Schäden aus:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HamCore nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig.
(4) HamCore haftet nicht für Leistungen, Entscheidungen oder Umsetzungen Dritter, die auf Grundlage der Beratung erfolgen.
7. Schutzrechte & Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von HamCore erstellten Konzepte, Analysen, Berichte und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke inklusive Präsentationen, Website, u.ä.. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HamCore.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von HamCore.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



